Lötzinn in Stangen/ Legierung Pb60Sn40
Lötzinn in Stangen für die Verbindung der Metallelemente
- Artikel-Nr.: LOETZI40
Sicherheitshinweise und Gefahrenhinweise:
H360Df | Kann das Kind im Mutterleib schädigen. Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. |
H302 + H332 | Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Einatmen |
H373 | Kann die Organe schädigen |
H410 | Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. |
P201 | Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. |
P273 | Freisetzung in die Umwelt vermeiden. |
P308 + P313 | BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen. |
Blei ist eine bläulich-weiße bis graue, geruchlose Substanz. Sie ist in Wasser sowie organischen Lösemitteln unlöslich. In der Natur kommt Blei hauptsächlich in verschiedenen Erzen vor. Blei wird in Akkumulatoren, für Kabelummantelungen, Behälter und Rohre sowie im Strahlenschutz eingesetzt. Weiterhin findet es Verwendung bei der Herstellung von Pigmenten und Legierungen. (chemische Gruppe: Schwermetalle)
Gesundheitsgefährdung
Einatmen oder Verschlucken kann zu Gesundheitsschäden führen. Reichert sich im Körper an. Vorübergehende Beschwerden wie Kopfschmerzen, Müdigkeit, Übelkeit, Hautverfärbung können auftreten. Kann Gesundheitsstörungen wie Blutbildveränderungen, Darmkoliken, Anfallsleiden, Nierenschaden, Sehstörung, Bluthochdruck verursachen. Bleibende Gesundheitsschäden wie Nervenschaden möglich. Blei kann das Kind im Mutterleib schädigen! Eine fortpflanzungsschädigende Wirkung von Blei wird vermutet!
Hygienemaßnahmen
Berührung mit Augen und Haut vermeiden! Nach Arbeitsende und vor jeder Pause Hände und Gesicht gründlich reinigen. Straßen- und Arbeitsbekleidung getrennt aufbewahren. Verunreinigte Kleidung wechseln und reinigen.
Technische und organisatorische Maßnahmen
Arbeiten bei Frischluftzufuhr (Fenster und Türen öffnen). Auftretende Stäube bzw. Dämpfe direkt an der Entstehungs- oder Austrittstelle absaugen. Staubentwicklung vermeiden. Waschgelegenheit im Arbeitsbereich vorsehen. Augendusche oder Augenspülflasche bereitstellen. Auf größte Sauberkeit am Arbeitsplatz achten. Verschleppung verhindern. Nicht mit anderen Produkten oder Chemikalien mischen.
Persönliche Schutzmaßnahmen
Augenschutz: Gestellbrille. Handschutz: Handschuhe aus: Polychloropren, Nitrilkautschuk, Polyvinylchlorid, Butylkautschuk, Fluorkautschuk. (Chemikalienschutzhandschuhe der Kategorie 3, erkennbar am CE-Zeichen mit vierstelliger Prüfnummer). Beim Tragen von Schutzhandschuhen sind Baumwollunterziehhandschuhe empfehlenswert. Hautschutz: Für alle unbedeckten Körperteile fetthaltige Hautschutzsalbe verwenden! Atemschutz: Atemschutz bei Grenzwertüberschreitung, z.B. an Vollmaske: Partikelfilter P2 (weiß) Körperschutz: Staubdichte Schutzkleidung.
Erste Hilfe
Nach Augenkontakt: 10 Minuten unter fließendem Wasser bei gespreizten Lidern spülen oder Augenspüllösung nehmen. Immer Augenarzt aufsuchen! Nach Hautkontakt: Mit viel Wasser und Seife reinigen. Kein Verdünner o.ä. verwenden. Stark verunreinigte Kleidung ausziehen. Nach Einatmen: Person an die frische Luft bringen. Nach Verschlucken: In kleinen Schlucken viel Wasser trinken lassen. Keine Gabe von Hausmitteln (Milch, Alkohol usw.). Hinweise für den Arzt: Antidot: D-Penicillamin, Na-Ca-Edetat.
Handhabung
Nicht mit Laugen (z. B. Kalilauge, Natronlauge, Kalkmörtel) zusammenbringen. Blei wird von Salpetersäure unter Bildung Nitroser Gase angegriffen. Konzentrierte Schwefelsäure greift Blei ebenfalls an.
Beschäftigungsbeschränkungen
Jugendliche ab 15 J dürfen hiermit nur beschäftigt werden, wenn es zum Erreichen des Ausbildungszieles erforderlich, der Luftgrenzwert unterschritten, die Aufsicht eines Fachkundigen und ärztl./sicherheitstechn. Betreuung gewährleistet ist. Werdende Mütter dürfen diesem Stoff/Produkt nicht ausgesetzt sein, d.h. die arbeitsbedingte Exposition darf nicht höher als die Hintergrundbelastung sein. Stillende Mütter dürfen hiermit nur beschäftigt werden, wenn der Luftgrenzwert unterschritten ist. Gebärfähige Arbeitnehmerinnen dürfen hiermit nur beschäftigt werden, wenn der Luftgrenzwert unterschritten ist.
Arbeitsmedizinische Vorsorge
Bei Tätigkeiten mit Blei sind Blutbleibestimmungen und eine arbeitsmedizinische Vorsorge - Blei oder seine Verbindungen (mit Ausnahme der Bleialkyle) zu veranlassen. Bei Blutbleispiegeln unterhalb 350 µg/l (Frauen 200 µg/l) Nachuntersuchungen nach jeweils 12 Monaten.Bei Blutbleispiegeln oberhalb 350 µg/l (Frauen 200 µg/l) Nachuntersuchungen nach jeweils 6 Monaten.Bei Blutbleispiegeln oberhalb 400 µg/l (Frauen 300 µg/l) zusätzlich kurzfristige Blutbleibestimmungen. Beim Tragen von Atemschutz ist eine Pflichtvorsorge - Atemschutzgeräte zu veranlassen. Bei Atemschutzgeräten der Gruppe 1 nach AMR 14.2 ist lediglich eine Angebotsvorsorge anzubieten. Dazu gehören zum Beispiel: Filtergeräte mit Partikelfilter der Partikelfilterklassen P1 und P2 und partikelfiltrierende Halbmasken; gebläseunterstützte Filtergeräte mit Voll- oder Halbmaske; DruckluftSchlauchgeräte und FrischluftDruckschlauchgeräte, jeweils mit Atemanschlüssen mit Ausatemventilen.
Entsorgung
Nicht in Ausguss oder Mülltonne schütten. Abfälle nicht vermischen! Zur ordnungsgemäßen Beseitigung bzw. Rückgewinnung in beständigen, verschließbaren und gekennzeichneten Gefäßen getrennt sammeln.
Lagerung
Nach Umfüllen Behälter wie Originalgebinde kennzeichnen. Behälter dicht geschlossen in einem gut belüfteten sowie gut beleuchtbaren Raum lagern. Zugang nur für fachkundiges Personal. Nicht in Pausen-, Aufenthalts- oder Sanitärräumen sowie in Treppenräumen, Fluren, Flucht- und Rettungswegen, Durchgängen, Durchfahrten und engen Räumen lagern. Das Produkt fällt unter die Lagerklasse (LGK) 6.1D (nichtbrennbar giftig oder chronisch wirkend) der TRGS 510. Ab einer Gesamtlagermenge von 200 kg gelten Zusammenlagerungsverbote. Nicht mit Stoffen der folgenden LGK zusammenlagern: 1; 2A; 4.1A; 5.1A; 5.1C; 5.2; 6.2; 7 Die Lagerung mit Stoffen der folgenden LGK ist nur unter den in der TRGS 510 genannten Bedingungen möglich: 3; 4.1B; 4.2; 4.3; 5.1B
Schadensfall
Verschüttetes Produkt unter Staubvermeidung aufnehmen und wie unter 'Entsorgung' beschrieben behandeln. Produkt ist nicht brennbar, im Brandfall Löschmaßnahmen auf Umgebung abstimmen. Bei Brand können gesundheitsschädliche Stäube und Rauche entstehen.
Produktinformationen:
Lötzinn in Stangen für die Verbindung der Metallelemente.
Länge 40cm x Breite 1cm, Gewicht ca. 240 Gramm
Gerhard B. schrieb am 03.09.2019:
Wie immer: schnell, günstig, gut
Carmen schrieb am 07.05.2019:
Schnelle Lieferung, gute Ware, bin sehr zufrieden.